Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeiner Leistungsrahmen und allgemeine Geschäftsbedingungen der Seriva Studio Einrichtungsberatung.
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Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Seriva Studio, Leopold-Ernst-Gasse 17/6, 1170 Wien, Lemuela Wutz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dessen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
Die AGB sind jederzeit über die Website http://www.serivastudio.com/ aufrufbar.
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Begriffsbestimmungen
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht ihrer unternehmerischen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 KSchG).
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 UGB).
1. Geltungsbereich
a. Es gelten ausschließlich diese AGB für alle vertraglichen Verhältnisse, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustandekommen, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich Abweichendes in schriftlicher Form vereinbart.
b. Diese AGB kommen auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Auftragnehmer und Kunden zur Erbringung von Leistungen zur Anwendung.
c. Die nachfolgenden AGB von Seriva Studio sind auf alle erteilten Aufträge anzuwenden und werden als vereinbart angesehen, im Falle ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
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2. Abschluss und Inhalt von Einzelverträgen
a. Angebote des Auftragnehmers haben keinerlei Bindungswirkung, es sei denn, diese werden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Handelt es sich um ein unverbindliches Angebot, entsteht ein vertragliches Verhältnis über die Erbringung der Leistungen, sobald eine schriftliche Bestätigung der Beauftragung durch den Kunden vorliegt. Der Umfang, welchen der Auftragnehmer an Leistungen zu erbringen hat, wird in der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden festgelegt (nachfolgend „Einzelvertrag“).
b. Um den Inhalt des Einzelvertrages zu ändern oder zu ergänzen, muss eine schriftliche Vereinbarung hierzu vorliegen.
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3. Leistungserbringung, Termine
a. Die Leistung besteht aus der Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnischen Ausstattung.
b. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, jegliche Leistung nach bestem Gewissen und höchstmöglicher Sorgfalt dem Kunden zu liefern.
c. Leistungs- und Liefertermine stellen beispielhafte Werte dar, die keinerlei Bindungswirkung nach sich ziehen, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Kennzeichnung zur Verbindlichkeit. Im Falle es zu Leistungsverzögerungen kommt, welche nicht in das Verschulden des Auftragnehmers fallen, ziehen diese eine Verschiebung vereinbarter Leistungstermine nach sich. Der Leistungstermin verlängert sich hier um den Zeitraum, in dem die Leistungserbringung nicht möglich war, miteinbezogen einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
d. Fallen die Verzögerungen in das Verschulden des Kunden, z.B. durch die Nicht-Gewährleistung von Mitwirkungshandlungen, und entsteht dem Auftragnehmer hierdurch ein Mehraufwand, so steht es dem Auftragnehmer zu, den getätigten Mehraufwand zu den dann aktuellen Stundensätzen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
e. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden mit bestem Gewissen und Wissen Empfehlungen zu Bezugsquellen und Handelspartnern zu geben, wovon der Kunde nach deren oder gemeinsamer Leistungs- und Produktauswahl selbst und direkt bestellen kann. Seriva Studio trägt hinsichtlich dieser Bestellungen keinerlei Verantwortung sowie ist jegliche Übernahme von Schadenersatz für Mängel und Ausfall bei diesen Lieferungen, Leistungen und Qualitäten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.. Der Auftraggeber trägt hier die alleinige Verantwortung und Risiko.
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4. Drittleistungen
a. Die Heranziehung Dritter (Unterauftragnehmer) ist dem Auftragnehmer jederzeit rechtlich gestattet, im Falle dies der Erbringung seiner Leistungen dient.
b. Wird im Zuge der Leistungserbringung auch die Heranziehung Dritter erforderlich, um andere Leistungen zu erbringen, wie z.B. die Durchführung von Handwerks- oder Speditionsleistungen (nachfolgend „Drittleistungen“), so einigen sich Auftragnehmer und Auftraggeber darauf, welcher Dritte hiermit beauftragt werden soll. Wird nichts Konkretes vereinbart, so wird die direkte Beauftragung des Dritten durch den Kunden angenommen. Der Auftraggeber ist für die Auswahl und Koordination der Drittleistungen und der Dritten
zuständig.
c. Übernimmt der Auftragnehmer selbst die Beauftragung des Dritten, um Drittleistungen zu erbringen, so ist dieser berechtigt, seine Vergütungsansprüche vom Auftraggeber übertragen zu lassen. Im Zweifel kommt es Zug um Zug zu einer Abtretung etwaiger Erfüllungs- und Schadenersatz- bzw. Gewährleistungsansprüche. Mögliche Verzögerungen der Erbringung der Drittleistung, deren Schlecht- oder Nichtleistung oder die Verursachung von Schäden durch den Dritten, fallen nicht in die Verantwortung des Auftragnehmers. Alle entsprechenden Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Dritten werden mit schuldbefreiender Wirkung abgetreten.
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5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
a. Die Bezahlung der erbrachten Leistung des Auftragnehmers bestimmt sich nach dem Zeitaufwand, es sei denn, Abweichendes wurde ausdrücklich vereinbart. Die Bezahlung bemisst sich nach den jeweils gültigen Stunden- und Tagessätzen des Auftragnehmers.
b. Der Auftragnehmer bietet ein unverbindliches, telefonisches oder virtuelles Erstgespräch mit einer Dauer von bis zu 15 Minuten kostenlos an. Dieses Erstgespräch dient ausschließlich dem gegenseitigen Kennenlernen und der grundsätzlichen Einschätzung des Projekts und stellt keine kostenpflichtige Beratungsleistung dar. Eine darüber hinausgehende Einrichtungsberatung stellt eine kostenpflichtige Leistung dar. Das Honorar für eine Beratungsstunde beträgt mindestens EUR 120,– brutto, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde. Vereinbarte Beratungstermine sind verbindlich. Kann der Kunde einen vereinbarten kostenpflichtigen Termin nicht wahrnehmen, ist dieser verpflichtet, den Auftragnehmer spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich (per E-Mail) zu informieren. Erfolgt keine oder eine verspätete Absage, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 120,– brutto zu verrechnen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c. Der Auftragnehmer kann im Vorfeld Kostenvoranschläge angeben, die nach seinem besten Fachwissen und Sorgfalt erstellt werden. Die Übernahme einer Gewähr für die Richtigkeit ist jedoch ausgeschlossen. Erhöhen sich die Kosten nach der Erteilung des Auftrages um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, den Kunden unaufgefordert darüber zu informieren. Beträgt die unvermeidliche Kostenerhöhung weniger als 20%, so besteht keine Mitteilungspflicht und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese innerhalb der vorgegeben First zu begleichen. Kostenvoranschläge werden entgeltlich und unverbindlich, es sei denn, Abweichendes wurde vereinbart.
d. Eine Vergütung in der Höhe von 50 % wird nach Abschluss des Einzelvertrages fällig und 50 %, sobald die Planungsarbeiten abgeschlossen sind sowie der Zugang einer entsprechenden Rechnung erfolgt ist. Dies gilt nicht, wenn Abweichendes vereinbart wurde. Nach zwei Wochen ab Zustellung der Rechnung kommt der Kunde in Verzug.
e. Der Kunde ist dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer mit Erbringung eines Nachweises sämtlicher Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten und Spesen, welche durch vereinbarte Reisen mit dem Kunden anfallen, zu ersetzen.
f. Dem Kunde ist es lediglich gestattet, mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer anerkannten Gegenforderungen eine Aufrechnung vorzunehmen. Ein Zurückbehaltungsrecht kommt dem Kunde nur zu, im Falle sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis basiert.
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6. Mitwirkungspflichten des Kunden
a. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer so zu unterstützen, wie es für die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Hierzu zählt insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller Unterlagen, welche sich für die Erbringung der Leistung als erforderlich erweisen. Sowie muss für den Auftragnehmer der Zugang zum Objekt im erforderlichen Umfang möglich sein.
b. Der Hinweis auf die Rechte Dritter obliegt dem Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, insofern sie die Anfertigung und Verbreitung von Lichtbildern des Objektes behindern (z.B. Urheberrechte des Architekten)..
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7. Nutzungsrechte
a. Sind die Ergebnisse der Leistungen des Auftragnehmers urheberrechtlich geschützt, erfolgt nach der Bezahlung der Rechnung die Übertragung des nicht-ausschließlichen, nicht-übertragbaren und nicht unterlizenzbaren Nutzungsrechtes an den Kunden, das Ergebnis für den Vertragszweck einzusetzen. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich vereinbart werden. Ist die Nutzung von Ergebnissen bereits vor der Zahlung möglich, so kann diese, bis die Zahlung erfolgt, jederzeit widerrufen werden. Dem Auftragnehmer gebührt das Recht, als Urheber der Werke sichtbar genannt zu werden.
b. Durch den Auftraggeber erfolgt an den Auftragnehmer die Einräumung dauerhafter, nicht widerruflicher, übertragbarer Rechte, Lichtbilder von den Innenräumen des Objektes vor, während und nach Ausführung der Leistungen anzufertigen. Darüber hinaus diese zu vervielfältigen, zu verwerten, und solche selbst oder über Dritte zu nutzen und zu veröffentlichen sowie weiteren Dritten die Veröffentlichung und Benutzung zu erlauben, sofern dies ohne Angabe der Adresse des Objektes oder des Namens des Eigentümers erfolgt.
c. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die für die Auswahl des richtigen Designs oder für dessen Darstellung notwendigen Entwürfe, Darstellungen und sonstige Unterlagen oder das vollendete Design zu zeigen, anonymisiert zu vervielfältigen, zu verwerten, und solche selbst oder über Dritte zu nutzen und zu veröffentlichen sowie weiteren Dritten die Veröffentlichung und Benutzung zu erlauben. Eine Angabe der Adresse des Objektes oder des Namens des Eigentümers ist in diesem Fall zu unterlassen.
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8. Zustimmung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen
a. Der Kunde erteilt mit Abschluss der Bestellung seine Zustimmung, dass vom Auftragnehmer Angebote, Rechnungen, Auftragsbestätigungen und die Geschäftskommunikation im elektronischen Format (PDF iSd § 11 Abs 2 UStG) zugestellt werden. Darüber hinaus wird auch die Rechnung elektronisch per E-Mail an den Kunden versendet. Eine Zusendung per Post ist somit nicht mehr notwendig. Der Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass E-Mails in seinem Postfach empfangen werden können.
9. Haftung
a. Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für Schäden, die von ihm verschuldet wurden. Hierunter fallen nur Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Falle einer leichten Fahrlässigkeit, die zu einem Schaden führt, übernimmt der Auftragnehmer die Haftung nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Vertragspflicht, die eine Voraussetzung für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes darstellt oder deren Verletzung das Herbeiführen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf). Darüber hinaus gilt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auch für Schäden, welche das Leben, die körperliche oder geistige Unversehrtheit verletzen oder gefährden sowie in Fällen zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine darüber hinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Datenschutz
a. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die gesamte Datenverarbeitung.
b. Durch den Auftragnehmer erfolgt die Erhebung, Speicherung und Nutzung folgender personenbezogener Daten („Daten“) des Auftraggebers: Name, Anschrift und die Zahlungsdaten des Auftraggebers. Es sei denn,
der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer weitere Daten zur Verfügung. Der Auftragnehmer gewährleistet eine zweckmäßige Verarbeitung der ihm zur Verfügung gestellten Daten. Sobald das Vertragsverhältnis vollständig beendet ist, erfolgt eine Speicherung der Daten nur solange, wie dies aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
c. Dem Auftragnehmer kommt das Recht zur Datenverarbeitung aus Art. 6 (1) b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages) zu.
d. Die Daten des Auftraggebers werden, im Falle es als notwendig erscheint, zur Abwicklung von Vertragsverhältnissen an folgende Dritte weitergeleitet
i. dem Zahlungsdienstleister,
ii. der Steuerberatung und
iii. zur Erbringung der Leistungen von Unterauftragnehmer, welche in Abschnitt 4 dieser AGB genannt wurden.
e. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, Kenntnis über die Speicherung seiner Daten erhalten zu wollen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesen umgehend und schriftlich mitzuteilen, ob und welche persönlichen Daten gespeichert sind. Es werden vom Auftragnehmer stets alle möglichen Schritte getätigt, die eine Datenrichtigkeit und Aktualität gewährleisten. Trotzdem kann es vorkommen, dass falsche Daten sich im System befinden, welche nach eingehendem Hinweis vom Auftragnehmer korrigiert werden. Dem Auftraggeber kommt falls notwendig das Recht auf Sperrung und Löschung der erhobenen personenbezogenen Daten zu. Im Einzelfall steht es dem Auftragnehmer jedoch zu, aufgrund von gesetzlichen Gründen, wie steuer- oder handelsrechtlichen Vorschriften, oder aus Gründen der reibungslosen Vertragsabwicklung, solch eine Löschung nicht sofort vornehmen zu müssen. Zudem ist der Auftraggeber berechtigt, seine Daten in Form eines strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formats zu erhalten bzw. auch wenn er dies wünscht, an einen Dritten zu übermitteln.
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11. Rücktritt vom Vertrag
a. Ein Vertragsrücktritt steht den jeweiligen Vertragspartnern nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu, sofern gesetzlich nichts Abweichendes vorgesehen ist.
b. Befindet sich der Auftragnehmer mit einer Leistung hinsichtlich des Vertragsgegenstandes in Verzug, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
c. Befindet sich der Kunde entweder bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit in Verzug und wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes durch den Auftragnehmer unmöglich oder erheblich erschwert, so steht dem Auftragnehmer das Recht zum Vertragsrücktritt zu. Diese Bestimmung kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Auftraggeber im ständig wiederholenden Ausmaße seine Wünsche ändert und sich die Vertragserfüllung dadurch wesentlich verzögert, verhindert oder gar aussichtslos wird.
d. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, so steht dem Auftragnehmer im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag ein Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar zu, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach § 1168 ABGB. In diesem Fall sind lediglich jene Leistungen zu vergüten, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts tatsächlich erbracht wurden, zuzüglich eines allfälligen nachweisbaren Mehraufwandes.
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12. Schlussbestimmungen
a. Ist der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind ausschließlich die für den Sitz des Auftragnehmers zuständigen Gerichte für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Einzelvertrag zuständig.
b. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie das internationale Privatrecht werden hiermit ausgeschlossen.
c. Wird eine oder mehrere Bedingungen dieser AGB unwirksam, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB weiter.